Am 30.04.2019 wurde die 1. Änderung der MessEGebV durch den Bundesrat verabschiedet, mit der eine Erhöhung der Konformitätsentgelte für Wasser und Wärmezähler (früher "Eichgebühr") in 2 Stufen einhergeht.
Die 2. Stufe tritt am 01. Januar 2021 in Kraft, d. h. mit dem Jahreswechsel ändern sich die Entgelte wie folgt:
Hier können SIe sich eine Aufstellung der geänderten Konformitätsentgelte mit Gültigkeit ab 01. Januar 2021 anzeigen lassen bzw. herunterladen.