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RWM_Info
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 Rauchwarnmelder iSD RF

Rauchwarnmelder retten Leben. Die meisten Menschen verunglücken nicht wegen des Feuers selbst - wirklich gefährlich ist der hochgiftige Rauch, der sich bereits in den ersten Minuten eines Brandes bildet. Die Gefahr, an einer Rauchvergiftung zu sterben, ist nachts am größten. In einer Studie aus Amerika konnte nachgewiesen werden, dass schlafende Menschen nicht von (Brand-)Gerüchen geweckt werden. 
 
 

Der Einsatz von Rauchwarnmeldern in Wohnungen wird in den jeweiligen Landesbauordnungen festgeschrieben. Für Neu- und Bestandsbauten sind in allen Bundesländern Rauchwarnmelder zu installieren (Sachsen: Nachrüstpflicht für Bestandsbauten bis 31.12.2023; siehe 4. Gesetz zur Änderung der Bauordnung vom 01.06.2022). In der Regel sind Schlafräume und Fluchtwege (z. B. Flure) mit Rauchwarnmeldern zu bestücken. In einzelnen Landesbauordnungen (z. B. Berlin und Brandenburg) sind auch Aufenthaltsräume (Wohnzimmer) auszustatten. Dies wird auch empfohlen, da so bei einer eventuellen Nutzungsänderung (z. B. Arbeitszimmer als Kinderzimmer) nicht ständig darauf geachtet werden muss, ob Rauchwarnmelder nachgerüstet werden müssen. Küchen und Bäder werden generell nicht ausgestattet, da es hier durch Koch- und Wasserdämpfe zu häufigeren Fehlalarmen kommen kann.
 

In der Regel kommen Stand-alone Geräte zum Einsatz, die nach dem foto-optischen Prinzip (Streulichtprinzip) arbeiten. Sobald Rauch in die Rauchkammer eingedrungen ist, wird ein Alarmsignal mit einem Schalldruck von mindesten 85 dB ausgelöst. Ist kein Rauch mehr in der Rauchkammer, setzt sich das Gerät automatisch zurück und das Alarmsignal verstummt.

iSD
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Rauchwarnmelder itron iSD RF

Der Rauchwarnmelder iSD von Allmess (itron) ist ein C-Melder und kann per Ferninspektion (z. B. mit dem Allmess-Funksystem Equscan per walk by oder auch FNET) gemäß den Anforderungen der DIN 14676 ohne Betreten de Wohnung überprüft werden. 

Das Gerät hat eine fest eingebaute 10-Jahresbatterie und ist einfach zu montieren. Die Datenübermittlung erfolgt verschlüsselt und enthält alle Prüfpunkte, die gemäß DIN gefordert sind. Der regelmäßig Funktionstest beinhaltet:

 

- Umfeldprüfung per Ultraschall
- doppelte Raucheintrittsüberwachung
    • Eintritt Gehäuse 
    • Eintritt Rauchkammer
- Prüfung Alarm-Signalgeber
- Prüfung Batteriestatus
- Prüfung auf Demontage

 

Die verwendete Funkfrequenz beträgt 868 MHz.

 

Das Gerät trägt die CE-Kennzeichnung (Anforderung gemäß DIN 14604) und ist zusätzlich nach der Richtlinie 14-01 der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) zertifiziert. Dieses auch unter "Q-Label" bekannte Zertifikat wird nur hochwertigen Rauchwarnmeldern mit geprüfter Langlebigkeit und höherer Sicherheit vor Fehlalarmen ausgestellt.

 

Die Rauchwarnmelder (Art.-Nr. 8034041106) werden in Verpackungseinheiten zu 20 Stück über den Fachgroßhandel vertrieben.

 

Prospekt iSD RF

 

 

 

RWM_Historie
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Wasserzähler und Rauchwarnmelder -

wie passt das zusammen?

Rauchwarnmelder sind seit der Jahrtausendwende über die einzlenen Landesbauordnungen nach und nach Pflicht in den Wohnungen in Deutschland geworden. Da mit der DIN 14676 eine regelmäßige Wartung der Rauchwarnmelder vorgeschrieben ist, wurden häufig Messdienste mit dieser Aufgabe betreut, da sie wegen der Ablesung jährlich vor Ort sind. Mit der zunehmenden Verbreitung der Funkablesung hat sich dies aber inzwischen geändert - Zähler sind inzwischen oft fernablesbar und man muss wegen der Ablesung nicht mehr vor Ort.

 

Damit war es naheliegend, auch für die Wartung der Rauchwarnmelder nach einer entsprechenden technischen Lösung zu suchen, die eine direkte Vor-Ort-Prüfung entbehrlich macht. Mit der Änderung der DIN 14676 im Jahr 2018 wurden dafür die Regel definiert. Da die Ferninspektion der Rauchwarnmelder zum großen Teil durch nach wie vor durch Messdienstleister erfolgt, war es folgerichtig, dass die verwendete Funklösung sich an der in der Messdienstbranche üblichen Technik orientiert.

 

Allmess hat mit der Entwicklung seines Funksystems Equscan für die Fernauslesung von Wasser- und Wärmezählern eine moderne Lösung für die Zählerablesung im Markt etabliert. Mit der Aufnahme von ferninspizierbaren Rauchwarnmelder nach Typ C wurde das System um einen wichtigen Baustein ergänzt, um die gestiegenen Anforderungen der Wohnungswirtschaft abzudecken.

 

Unabhängig davon können die Rauchwarnmelder auch ohne Messgeräte für die Verbrauchserfassung von Heizung und Wasser in (EquaSscan-)Funknetzen betrieben werden und ermöglichen somit neben Messdiensten auch anderen Dienstleistern eine Ferninspektion von Rauchwarnmeldern. Dabei ist es egal, ob auf die walk by-Technik oder FNET (fest installierte gateways) zum Einsatz kommen.    

    

LBauO
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Landesbaurordnung
Sachsen § 47 (4)

Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, und Flure, die zu diesen Aufenthaltsräumen führen, sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten, soweit nicht für solche Räume eine automatische Rauchdetektion und angemessene Alarmierung sichergestellt sind. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. 

Eigentümer bereits bestehender Nutzungseinheiten mit Räumen nach Satz 1 sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2023 entsprechend auszustatten.

 

B600_RWM_Wartung
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Rauchwarnmelder Wartung

Wartung von Rauchwarnmeldern

Die Wartung von Rauchwarnmeldern ist in Deutschland durch die jeweiligen Landesbauordnungen und die DIN 14676 geregelt.

 

Seit Überarbeitung der DIN 14676 Teil I (12/2018) sind folgende Wartungsintervalle vorgegeben: 
 

I. aller 12 (+3) Monate

  • Kontrolle Energieversorgung (Batterie)
  • Kontrolle Rauchsensorik auf Funktion
  • Überwachung der vorgesehenen Betriebsdauer (10 Jahre)
  • Kontrolle auf Demontage
  • Kontrolle auf funktionsrelevante Beschädigungen

II. empfohlen aller 12 Monate, spätestens jedoch aller 30 Monate

  • Kontrolle Funktion Warnsignal
  • Kontrolle auf freie Raucheindringöffnungen 

III. empfohlen aller 12 Monate, spätestens jedoch aller 36 Monate

  • Kontrolle, ob die Umgebung von 0,5 m um den Rauchwarnmelder frei von Hindernissen (z. B. Lampen oder Schränke) ist

Dabei werden 3 verschiedene Bauweisen von Rauchwarnmeldern unterschieden:

Bauweise A

- Überprüfung aller Punkte durch manuelle Inspektion

Bauweise B

- jährliche Kontrolle von Punkt I per Funk

- Punkte II und III durch manuelle Kontrolle

Bauweise C

- Überprüfung aller Punkte durch Funkferninspektion 

 

Der Rauchwarnmelder iSD von allmess entspricht der Bauweise C und kann somit 10 Jahre per Ferninspektion geprüft werden.

 

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