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MietService
Miete
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Vermietung von Messgeräten

Wasser- und Wärmezähler unterliegen dem Mess- und Eichgesetz und müssen regelmäßig gewechselt werden. Man spricht zwar hier häufig auch von Nacheichung, in der Praxis werden diese Zählerarten jedoch derzeit generell vor Ort ausgetauscht. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 € geahndet werden.

 

Durch die Möglichkeiten des § 4 der Heizkostenverordnung hat sich die Anmietung der Zähler im Markt immer stärker durchgesetzt, da damit eine Umlage der Zählerkosten auf die beteiligten Mieter möglich ist. In der Regel wird diese Dienstleistung von Messdiensten angeboten und das Handwerk verliert das Warengeschäft bei den Zählern.

Mietservice

Mit dem MietService von allmess haben Sie als Handwerker im dreistufigen Vertriebsweg die Möglichkeit, selbst die Miete von Messgeräten anzubieten und dabei am Warengeschäft weiter mit zu partizipieren.

 

Und so funktioniert es:

 

  • Sie kalkulieren den Mietpreis: Geräte (+ Eichgebühr) + Montage = Angebotspreis x 0,28 = Mietpreis pro Jahr/Stück zzgl. Mehrwertsteuer.

 

  • Ihr Kunde akzeptiert das Mietangebot und unterschreibt das Angebots-/Vertragsformular für den MietService.

 

  • Sie senden das unterschriebene Angebots-/Vertragsformular im Original per Post an allmess.

 

  • allmess sendet Ihrem Kunden die Mietvertragsbestätigung mit dem von Ihnen kalkulierten Mietpreis zu. Nach Montage durch Sie legt allmess einmal jährlich die Mietrechnung und trägt das Mietausfallrisiko.

 

  • Sie bekommen von allmess den Montageauftrag zu dem von Ihnen kalkulierten Angebotspreis =  Geräte (+ Eichgebühr) + Montage

 

  • Sie beschaffen die Zähler bei Ihrem Fachgroßhändler und montieren bei Ihrem Kunden.

 

  • Sie schicken Ihre Handwerkerrechnung und das von Ihrem Kunden unterschriebene Montage- und Übergabe-protokoll an allmess. allmess überweist den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen.

 

Das Angebots-/Vertragsformular können Sie sich hier herunterladen und danach am PC mit dem kostenlosen ADOBE READER gleich ausfüllen.

 

Alternaitv können Sie auch die Allmess App nutzen – noch nie war es so einfach, Zähler auszuwählen, Mietprojekte anzulegen und die Allmess Messgeräte an Ihre Kunden zu vermieten. Hier geht es zur Webversion oder für Ihr Smartphone natürlich kostenlos im App Store und bei Google Play erhältlich.

HKVO_miete
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Heizkostenverordnung

Zählermiete

(HeizkostenV § 4)

  1. Der Gebäudeeigentümer hat den anteiligen Verbrauch der Nutzer an Wärme und Warmwasser zu erfassen.
  2. Er hat dazu die Räume mit Ausstattungen zur Verbrauchser-fassung zu versehen; die Nutzer haben dies zu dulden. Will der Gebäudeeigentümer die Ausstattung zur Verbrauchserfassung mieten oder durch eine andere Art der Gebrauchsüberlassung beschaffen, so hat er dies den Nutzern vorher unter Angabe der dadurch entstehenden Kosten mitzuteilen ...
Abrechnung
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meine WÄRME

Und was ist mit der Abrechnung?

In der Regel benötigt Ihr Kunde nicht nur Zähler sondern auch eine Abrechnung der Heiz- und Wasserkosten. Manch einer versucht sich hier selbst, aber auf Grund der vielen rechtlichen Fallstricke kann dies mehr Ärger einbringen als es Kosten spart.

 

Wir bieten über unsere Partnerfirma meine WÄRME GmbH die Abrechnung so an, wie Ihr Kunde es wünscht - egal ob Selbst- oder Funkablesung, komplette Nebenkosten- oder nur Heizkostenabrechnung.

 

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