top_Miete |
Miete |
Wasser- und Wärmezähler unterliegen dem Mess- und Eichgesetz und müssen regelmäßig gewechselt werden. Man spricht zwar hier häufig auch von Nacheichung, in der Praxis werden diese Zählerarten jedoch derzeit generell vor Ort ausgetauscht. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 € geahndet werden.
Durch die Möglichkeiten des § 4 der Heizkostenverordnung hat sich die Anmietung der Zähler im Markt immer stärker durchgesetzt, da damit eine Umlage der Zählerkosten auf die beteiligten Mieter möglich ist. In der Regel wird diese Dienstleistung von Messdiensten angeboten und das Handwerk verliert das Warengeschäft bei den Zählern.
Mit dem MietService von allmess haben Sie als Handwerker im dreistufigen Vertriebsweg die Möglichkeit, selbst die Miete von Messgeräten anzubieten und dabei am Warengeschäft weiter mit zu partizipieren.
Und so funktioniert es:
Das Angebots-/Vertragsformular können Sie sich hier herunterladen und danach am PC mit dem kostenlosen ADOBE READER gleich ausfüllen.
Alternaitv können Sie auch die Allmess App nutzen – noch nie war es so einfach, Zähler auszuwählen, Mietprojekte anzulegen und die Allmess Messgeräte an Ihre Kunden zu vermieten. Hier geht es zur Webversion oder für Ihr Smartphone natürlich kostenlos im App Store und bei Google Play erhältlich.
HKVO_miete |
Abrechnung |
In der Regel benötigt Ihr Kunde nicht nur Zähler sondern auch eine Abrechnung der Heiz- und Wasserkosten. Manch einer versucht sich hier selbst, aber auf Grund der vielen rechtlichen Fallstricke kann dies mehr Ärger einbringen als es Kosten spart.
Wir bieten über unsere Partnerfirma meine WÄRME GmbH die Abrechnung so an, wie Ihr Kunde es wünscht - egal ob Selbst- oder Funkablesung, komplette Nebenkosten- oder nur Heizkostenabrechnung.