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Seit 02.01 2021 gilt die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude.(BEG). Die BEG EM (Einzel-Maßnahmen) ist ein Teil der BEG. Einzelmaßnahmen sind Sanierungsmaßnahmen, mit denen insgesamt kein Effizienzhaus-Standard erreicht wird. Zu dem förderfähigen Kosten von Einzelmaßnahmen gibt es ein 17seitiges Infoblatt des Wirtschaftsministeriums. Wesentlich Punkte darin sind die Förderung von

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (Lüftunganlagen, digitale Systeme zur Verbrauchsoptimierung)
  • regenerative Anlagen zur Wärmeerzeugung
    • Gas-Brennwertheizungen ("renewable ready")
    • Gas-Hybridheizungen
    • Solarthermie-Anlagen
    • Biomasse-Anlagen
    • Wärmepumpen-Anlagen f. EE-Hybride (Kombinationen aus Anlagen der vorgenannten Punkte)
    • Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien
    • Gebäudenetze und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
  • Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (Energieeffizienzpumpen, hydraulischer Abgleich,....)

Die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM) kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. 

Energieffizienz

 

In den technischen Mindestanforderungen zum Programm BEG EM wird die messtechnische Erfassung der erzeugten Wärmemengen eines förderfähigen Wärmeerzeugers verlangt. Mit einem Ultraschallzähler sind Sie dabei auf der sicheren Seite - dank des moderenen Messverfahrens, einem großen Messbereich und der einfachen Erweiterung für (Funk-)Fernauslesung gemäß den Anforderungen der europäischen Energie-Effizienz-Direktive (EED).  

Weiterführende Literatur zum Thema:

 

Für die Information Ihrer Kunden über die technischen Mindestanforderungen gibt es von allmess dazu nachfolgendes 2-seitiges Infoblatt:

Information zur BEG EM

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