Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG EM)
(1685 x gelesen)
Mär
02
2021
Seit 02.01 2021 gilt die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude.(BEG). Die BEG EM (Einzel-Maßnahmen) ist ein Teil der BEG. Einzelmaßnahmen sind Sanierungsmaßnahmen, mit denen insgesamt kein Effizienzhaus-Standard erreicht wird. Zu dem förderfähigen Kosten von Einzelmaßnahmen gibt es ein 17seitiges Infoblatt des Wirtschaftsministeriums. Wesentlich Punkte darin sind die Förderung von
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Anlagentechnik (Lüftunganlagen, digitale Systeme zur Verbrauchsoptimierung)
- regenerative Anlagen zur Wärmeerzeugung
- Gas-Brennwertheizungen ("renewable ready")
- Gas-Hybridheizungen
- Solarthermie-Anlagen
- Biomasse-Anlagen
- Wärmepumpen-Anlagen f. EE-Hybride (Kombinationen aus Anlagen der vorgenannten Punkte)
- Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien
- Gebäudenetze und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
- Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (Energieeffizienzpumpen, hydraulischer Abgleich,....)
Di