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Seit 02.01 2021 gilt die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude.(BEG). Die BEG EM (Einzel-Maßnahmen) ist ein Teil der BEG. Einzelmaßnahmen sind Sanierungsmaßnahmen, mit denen insgesamt kein Effizienzhaus-Standard erreicht wird. Zu dem förderfähigen Kosten von Einzelmaßnahmen gibt es ein 17seitiges Infoblatt des Wirtschaftsministeriums. Wesentlich Punkte darin sind die Förderung von

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (Lüftunganlagen, digitale Systeme zur Verbrauchsoptimierung)
  • regenerative Anlagen zur Wärmeerzeugung
    • Gas-Brennwertheizungen ("renewable ready")
    • Gas-Hybridheizungen
    • Solarthermie-Anlagen
    • Biomasse-Anlagen
    • Wärmepumpen-Anlagen f. EE-Hybride (Kombinationen aus Anlagen der vorgenannten Punkte)
    • Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien
    • Gebäudenetze und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
  • Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (Energieeffizienzpumpen, hydraulischer Abgleich,....)

Di

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