Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG EM)
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    Mär 
    02
    2021
  
Seit 02.01 2021 gilt die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude.(BEG). Die BEG EM (Einzel-Maßnahmen) ist ein Teil der BEG. Einzelmaßnahmen sind Sanierungsmaßnahmen, mit denen insgesamt kein Effizienzhaus-Standard erreicht wird. Zu dem förderfähigen Kosten von Einzelmaßnahmen gibt es ein 17seitiges Infoblatt des Wirtschaftsministeriums. Wesentlich Punkte darin sind die Förderung von
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
 - Anlagentechnik (Lüftunganlagen, digitale Systeme zur Verbrauchsoptimierung)
 - regenerative Anlagen zur Wärmeerzeugung
	
- Gas-Brennwertheizungen ("renewable ready")
 - Gas-Hybridheizungen
 - Solarthermie-Anlagen
 - Biomasse-Anlagen
 - Wärmepumpen-Anlagen f. EE-Hybride (Kombinationen aus Anlagen der vorgenannten Punkte)
 - Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien
 - Gebäudenetze und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
 
 - Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (Energieeffizienzpumpen, hydraulischer Abgleich,....)
 
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